Wirtschaftskriminalität – 
Schutz von Verbraucher:innen durch ein Hinweisgebersystem
Ein Qualitätsmanager eines Medizintechnikunternehmens, stellte fest, dass sicherheitskritische Bauteile trotz Mängel freigegeben wurden. Seine internen Meldungen blieben unbeachtet, und der Geschäftsführer forderte ihn auf, die Angelegenheit ruhen zu lassen.
 Da sich der Qualitätsmanager der Verbraucher:innenrisiken bewusst war, wandte er sich an die Meldestelle und erstattete eine anonyme Anzeige beim Vertrauensanwalt. Da der Ansprechpartner im Unternehmen der Geschäftsführer war, wurde stattdessen der Gesellschafter informiert. Dieser initiierte eine Untersuchung mit stichprobenartigen Prüfungen. Dabei wurden erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt, die gegen gesetzliche Vorschriften verstießen.
Ergebnisse:
- Der Geschäftsführer wurde zur Verantwortung gezogen und letztlich entlassen.
 - Gefahren für Verbraucher:innen konnten rechtzeitig abgewendet werden.
 - Das Hinweisgebersystem bewährte sich als wirksames Instrument zur Aufdeckung und Behebung von Missständen.
 

