Umgehung von Hygienevorschriften –
Lücken im Hinweisgebersystem – ein Vertrauensanwalt hätte großen Schaden verhindern können
Auch dieser folgende Sachverhalt wurde uns nicht in unserer Funktion als Vertrauensanwälte, sondern als Arbeitsrechtler angetragen. Auch hier hätte großer Schaden durch eine ausgelagerte Meldestelle bei Vertrauensanwälten verhindert werden können.
 Ein Mitarbeitender eines Discounters meldete der Compliance-Abteilung anonym, dass regelmäßig Hygienevorschriften umgangen wurden, um Zeit zu sparen.
 Die internen Ansprechpartner:innen stuften den Hinweis als wenig glaubwürdig ein, da sie den anonymen Hinweisgeber nicht kennen und die Details unzureichend erschienen. Der Fall wurde nicht weiter untersucht.
 Einige Monate später kommt es zu einem Skandal: Kund:innen finden Blutspuren in der Kühltruhe. Es stellte sich heraus, dass die gemeldeten Hygieneprobleme tatsächlich existierten und hätten verhindert werden können.
Unser Fazit:
 Vertrauensanwälte hätten den anonymen Hinweis entgegennehmen und weitere Informationen einholen können, ohne die Identität des Hinweisgebers zu offenbaren.
 Die arbeitsrechtliche Lösung war unbefriedigend. Der zuständige Filialleiter wurde zwar gekündigt, der Imageschaden war aber bereits eingetreten.

